Kann man den Notar frei wählen?

Es steht Ihnen frei, welchen Notar Sie aufsuchen. Sie sind nicht verpflichtet, einen Notar in Ihrer Heimatstadt zu wählen. Es spielt auch keine Rolle, ob die Angelegenheit einen Bezug zu der Stadt aufweist, in der der Notar seinen Amtssitz hat. Beispiel: Sie wohnen in Willich und wollen ein Haus kaufen, das in Krefeld liegt. Sie können den Notar frei wählen, also für die Beurkundung auch einen Notar in Tönisvorst aufsuchen. Allerdings können Beurkundungen (also das Vorlesen, Erläutern und Unterschreiben der Urkunde) in aller Regel nur im sog. Amtsbereich des Notars stattfinden. Der Amtsbereich ist der Bezirk des Amtsgerichts, in dem der Notar seinen Sitz hat. Für mich ist dies der Amtsgerichtsbezirk Kempen. Es ist dem Notar grundsätzlich nicht erlaubt, außerhalb seines Amtsbereichs zu beurkunden. Beispiel: Sie hatten einen Unfall und liegen in Krefeld im Krankenhaus. Wenn Sie eine Beurkundung im Krankenhaus wünschen, kann dies ein Notar aus Tönisvorst grundsätzlich nicht vornehmen, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug. Solange aber eine Beurkundung im Büro des Notars stattfindet, ist es unerheblich, wo Sie wohnen, wo das Grundstück liegt, wo die Gesellschaft Ihren Sitz hat usw. Es gilt der Grundsatz der freien Notarwahl. Wollen Sie beispielsweise eine Gesellschaft mit Sitz in Krefeld gründen, wo Sie auch wohnen, kann auch ein Notar aus Tönisvorst beurkunden, solange die Beurkundung in Tönisvorst erfolgt.
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Was kostet eine Beratung beim Notar?

In den meisten Fällen ist eine Beratung beim Notar kostenfrei. Kommt es nämlich auf der Grundlage der Beratung zu einem Entwurf oder einer Beurkundung, ist die Beratung mit der Entwurfs- bzw. Beurkundungsgebühr abgegolten. Das gilt unabhängig davon, wie viele Beratungsgespräche der Notar geführt hat oder wie viele Stunden er an der Angelegenheit gearbeitet hat. Die Gebühren bleiben also gleich, auch wenn Sie eine weitere Beratung in Anspruch nehmen oder Änderungen am Entwurf wünschen. Es entsteht eine einheitliche Gebühr für den Entwurf bzw. die Beurkundung, die sich in der Regel nach dem Wert der Angelegenheit bestimmt (siehe oben). Die Beratungsgebühren sind damit in der Entwurfs- bzw. Beurkundungsgebühr inbegriffen, also „inklusive“. Nur bei einer isolierten Beratung entstehen Beratungsgebühren, wenn der Notar also keinen Entwurf fertigt und keine Beurkundung vornimmt. Die Höhe der Beratungsgebühr ist dann vom Aufwand und der Komplexität sowie vom Vermögen der Beteiligten abhängig. Allgemeine Rechtsauskünfte vom Notar sind hingegen kostenfrei.
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Warum werden Notare nicht nach dem entstandenen Aufwand vergütet?

Die notariellen Gebühren sind abhängig vom Wert eines Geschäfts und damit nicht vom zeitlichen Aufwand. So ist beispielsweise bei einem Kaufvertrag der Kaufpreis und bei einem Testament das Vermögen des Erblassers entscheidend. Durch die Anknüpfung an den Geschäftswert und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten wird erreicht, dass jeder notarielle Tätigkeiten in Anspruch nehmen kann und zwar unabhängig von seinen Vermögensverhältnissen und der Komplexität der Angelegenheit. Auch wer nur über wenig Vermögen verfügt und ein rechtlich komplexes Anliegen hat, kann zum Notar gehen und erhält damit qualifizierten Rechtsrat. In solchen Fällen arbeiten Notare nicht kostendeckend, sind aber gesetzlich zum Tätigwerden verpflichtet. Sie müssen – anders als beispielsweise Rechtsanwälte oder Steuerberater –jede Angelegenheit und damit auch unrentable übernehmen. Das wird dadurch ausgeglichen, dass Notare bei wirtschaftlich bedeutenden Geschäften höhere Gebühren vereinnahmen können.
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Was verdienen Notare?

Notare sind selbständig tätig. Sie haben daher – anders als beispielsweise Richter – kein festes Einkommen. Notare erhalten für ihre Tätigkeit Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren sind damit gesetzlich vorgeschrieben. Das notarielle Gebührensystem ist sorgfältig austariert. Es führt dazu, dass Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Das wird dadurch ausgeglichen, dass sie bei großen Geschäften höhere Gebühren vereinnahmen. Das notarielle Gebührensystem ist damit sozialverträglich ausgestaltet. Das Gebührensystem führt im Regelfall dazu, dass Notare über ein gutes Einkommen verfügen. Dadurch soll ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gesichert werden. Zudem wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die notarielle Tätigkeit anspruchsvoll ist und eine langjährige Ausbildung voraussetzt. Das Einkommen von Notaren ist mit dem von Personen mit ähnlicher Ausbildung vergleichbar, beispielsweise mit dem von Ärzten oder Rechtsanwälten in renommierten Kanzleien.
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