Kann man den Notar frei wählen?

Es steht Ihnen frei, welchen Notar Sie aufsuchen. Sie sind nicht verpflichtet, einen Notar in Ihrer Heimatstadt zu wählen. Es spielt auch keine Rolle, ob die Angelegenheit einen Bezug zu der Stadt aufweist, in der der Notar seinen Amtssitz hat.

Beispiel: Sie wohnen in Willich und wollen ein Haus kaufen, das in Krefeld liegt. Sie können den Notar frei wählen, also für die Beurkundung auch einen Notar in Tönisvorst aufsuchen.

Allerdings können Beurkundungen (also das Vorlesen, Erläutern und Unterschreiben der Urkunde) in aller Regel nur im sog. Amtsbereich des Notars stattfinden. Der Amtsbereich ist der Bezirk des Amtsgerichts, in dem der Notar seinen Sitz hat. Für mich ist dies der Amtsgerichtsbezirk Kempen. Es ist dem Notar grundsätzlich nicht erlaubt, außerhalb seines Amtsbereichs zu beurkunden.

Beispiel: Sie hatten einen Unfall und liegen in Krefeld im Krankenhaus. Wenn Sie eine Beurkundung im Krankenhaus wünschen, kann dies ein Notar aus Tönisvorst grundsätzlich nicht vornehmen, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug.

Solange aber eine Beurkundung im Büro des Notars stattfindet, ist es unerheblich, wo Sie wohnen, wo das Grundstück liegt, wo die Gesellschaft Ihren Sitz hat usw. Es gilt der Grundsatz der freien Notarwahl. Wollen Sie beispielsweise eine Gesellschaft mit Sitz in Krefeld gründen, wo Sie auch wohnen, kann auch ein Notar aus Tönisvorst beurkunden, solange die Beurkundung in Tönisvorst erfolgt.

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