Notare sind selbständig tätig. Sie haben daher – anders als beispielsweise Richter – kein festes Einkommen.
Notare erhalten für ihre Tätigkeit Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren sind damit gesetzlich vorgeschrieben. Das notarielle Gebührensystem ist sorgfältig austariert. Es führt dazu, dass Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Das wird dadurch ausgeglichen, dass sie bei großen Geschäften höhere Gebühren vereinnahmen. Das notarielle Gebührensystem ist damit sozialverträglich ausgestaltet.
Das Gebührensystem führt im Regelfall dazu, dass Notare über ein gutes Einkommen verfügen. Dadurch soll ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gesichert werden. Zudem wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die notarielle Tätigkeit anspruchsvoll ist und eine langjährige Ausbildung voraussetzt. Das Einkommen von Notaren ist mit dem von Personen mit ähnlicher Ausbildung vergleichbar, beispielsweise mit dem von Ärzten oder Rechtsanwälten in renommierten Kanzleien.