Die notariellen Gebühren sind abhängig vom Wert eines Geschäfts und damit nicht vom zeitlichen Aufwand. So ist beispielsweise bei einem Kaufvertrag der Kaufpreis und bei einem Testament das Vermögen des Erblassers entscheidend. Durch die Anknüpfung an den Geschäftswert und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten wird erreicht, dass jeder notarielle Tätigkeiten in Anspruch nehmen kann und zwar unabhängig von seinen Vermögensverhältnissen und der Komplexität der Angelegenheit. Auch wer nur über wenig Vermögen verfügt und ein rechtlich komplexes Anliegen hat, kann zum Notar gehen und erhält damit qualifizierten Rechtsrat. In solchen Fällen arbeiten Notare nicht kostendeckend, sind aber gesetzlich zum Tätigwerden verpflichtet. Sie müssen – anders als beispielsweise Rechtsanwälte oder Steuerberater –jede Angelegenheit und damit auch unrentable übernehmen. Das wird dadurch ausgeglichen, dass Notare bei wirtschaftlich bedeutenden Geschäften höhere Gebühren vereinnahmen können.