(Ver-)Erben und Schenken
Gestalten Sie Ihre Vermögensnachfolge individuell, denn die gesetzliche Erbfolge führt häufig zu nicht gewollten Erbengemeinschaften. Sie berücksichtigt nicht die Beziehungen zu den Erbberechtigten oder deren Eignung, ein Unternehmen zu führen. Auch die steuerlichen Möglichkeiten werden im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge häufig nicht optimal genutzt.
Es ist ratsam, die Vermögensnachfolge rechtzeitig zu planen, sei es durch vorzeitige Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten oder durch ein Testament. Beide Wege haben Vor- und Nachteile, auch eine Kombination kann vorteilhaft sein. In einem Gespräch finden wir die passende Lösung für Sie und setzen sie rechtssicher um.
Nach dem Tod stehen wir den Erben zur Seite, etwa wenn es um die Berichtigung des Grundbuches, eine Erbauseinandersetzung oder die Beantragung eines Erbscheins geht.
Einen Auszug unserer Leistungen finden Sie hier:
- Testament und Erbvertrag
- Gemeinschaftliches Testament
- Behindertentestament
- besondere Regelungen für Patchworkfamilien
- Vorweggenommene Erbfolge
- Übertragung von Immobilien
- Hofübergabe
- Geschäftsanteilsübertragung
- Schenkung sonstiger Vermögensgegenstände
- Vorbehalt von Nießbrauch und Wohnungsrechten
- Vereinbarung einer Leibrente
- Pflegeverpflichtungen
- Rückübertragungsansprüche
- Abfindung von Geschwisterkindern
- Erbscheinsantrag und Grundbuchberichtigung
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Vergleichsvereinbarung bei Pflichtteilsansprüchen