Notfallvorsorge

Notfallvorsorge

  • General- und Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Der Notfall sollte – auch in rechtlicher Hinsicht – niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur die allgemeine persönliche Lebensgestaltung wesentlich verändern. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

 

Der Ehegatte kann in solchen Situationen nur sehr eingeschränkt für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.

 

Wir beraten Sie gerne und finden für Sie die passende Lösung, auf die Sie sich im „Notfall“ verlassen können.

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