Ehe, Partnerschaft und Familie
Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Die Partner:innen sind bereit, die Zukunft gemeinsam zu gestalten. Dabei wirft das Zusammenleben zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, zum Beispiel:
- Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
- Soll Vermögen (z. B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
- Hafte ich für die Schulden meiner Partnerin oder meines Partners?
- Bin ich im Alter abgesichert?
- Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder würde ich ohne weitere Regelungen mit Ansprüchen meiner Partnerin oder meines Partners konfrontiert sein?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
- Was geschieht im Falle der Trennung?
- Welche Rechte habe ich im Todesfall meiner Partnerin oder meines Partners?
- Was gilt für den Fall einer „internationalen Ehe“?
Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus. Sie sind abhängig davon, ob die Partner:innen in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Als unparteiischer Berater beantworte ich Ihre Fragen gerne und kann Ihnen vernünftige und ausgewogene vertragliche Regelungen anbieten. Wir finden gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre persönliche Lebenssituation.
Auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption, sind wir der richtige Ansprechpartner.
Einen Auszug aus unserem Leistungsspektrum finden Sie hier:
- vorsorgende Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Ehebedingte Zuwendungen
- Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- sonstige familienrechtliche Angelegenheiten
(Adoptionen, Sorgerechtserklärungen etc.)