Vererben & Verschenken
Gestalten Sie Ihre Vermögensnachfolge individuell, denn die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nicht ob und welches Verhältnis zu den erbberechtigten Angehörigen bestand. Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass, wird nicht danach gefragt, ob erbberechtigte Personen in der Lage sind, das Unternehmen weiterzuführen. Es versteht sich außerdem von selbst, dass steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die gesetzliche Erbfolge meistens nicht optimal ausgenutzt werden. Diese Aufzählung ließe sich mühelos weiterführen. Deshalb empfiehlt es sich, die Vermögensnachfolge, sei es zu Lebzeiten oder von Todes wegen aktiv anzugehen. Dafür ist es nie zu früh, häufig aber zu spät.
Die Vermögensnachfolge kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Zum einen kann bereits zu Lebzeiten eine Übertragung von Vermögenswerten durch Schenkungs- oder Übertragungsvertrag erfolgen (sog. vorweggenommene Erbfolge). Zum anderen kann die Vermögensnachfolge zum Todeszeitpunkt vorab individuell gestaltet werden, klassischerweise durch ein Testament. Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und zum Teil auch gänzlich unterschiedliche Auswirkungen, sodass keiner der angesprochenen Wege pauschal als besser bezeichnet werden kann. Vielfach ist eine kombinierte Lösung zwischen vorweggenommener Erbfolge und Testament vorteilhaft. In einem Gespräch mit Ihnen finden wir die für sie passende Lösung und setzten diese rechtssicher um.
Einen Auszug unserer Leistungen finden Sie hier:
- Testament und Erbvertrag
- Gemeinschaftliches Testament
- Behindertentestament
- besondere Regelungen für Patchworkfamilien
- Vorweggenommene Erbfolge
- Übertragung von Immobilien
- Hofübergabe
- Geschäftsanteilsübertragung
- Schenkung sonstiger Vermögensgegenstände
- Vorbehalt von Nießbrauch und Wohnungsrechten
- Vereinbarung einer Leibrente
- Pflegeverpflichtungen
- Rückübertragungsansprüche
- Abfindung von Geschwisterkindern
- Erbscheinsantrag und Grundbuchberichtigung
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Vergleichsvereinbarung bei Pflichtteilsansprüchen
Sed ut perspiciatis unde omnis iste natus error sit voluptatem accusantium doloremque laudan
tium, totam rem aperiam, eaque ipsa quae ab illo inventore veritatis et quasi architecto beatae vitae dicta sunt explicabo.
Nemo enim ipsam voluptatem quia voluptas sit aspernatur aut odit aut fugit, sed quia consequun
tur magni dolores eos qui ratione voluptatem sequi nesciunt.
Sed ut perspiciatis unde omnis iste natus error sit voluptatem accusantium doloremque laudan
tium, totam rem aperiam, eaque ipsa quae ab illo inventore veritatis et quasi architecto beatae vitae dicta sunt explicabo.
Nemo enim ipsam voluptatem quia voluptas sit aspernatur aut odit aut fugit, sed quia consequun
tur magni dolores eos qui ratione voluptatem sequi nesciunt.
Sed ut perspiciatis unde omnis iste natus error sit voluptatem accusantium doloremque laudan
tium, totam rem aperiam, eaque ipsa quae ab illo inventore veritatis et quasi architecto beatae vitae dicta sunt explicabo.
Nemo enim ipsam voluptatem quia voluptas sit aspernatur aut odit aut fugit, sed quia consequun
tur magni dolores eos qui ratione voluptatem sequi nesciunt.