Beglaubigungen
Viele Dokumente können im Rechtsverkehr nur eingesetzt werden, wenn sie notariell beglaubigt sind. Notarielle Beglaubigungen bestätigen die Echtheit von Dokumenten oder Unterschriften. Es wird also bescheinigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt (Abschriftsbeglaubigung) oder dass eine bestimmte Person ein Dokument unterschrieben hat (Unterschriftsbeglaubigung).
Für die Verwendung notarieller Urkunden im Ausland ist ein spezielles Verfahren (Apostille und Legalisation) erforderlich, welches ich gerne für Sie einleite.