Die Ausbildung von Notaren ist zunächst dieselbe wie von Richtern: Erforderlich ist ein Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität, das im Durchschnitt vier bis fünf Jahre dauert. Das Studium muss erfolgreich mit der Ersten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen werden. Es folgt ein zweijähriges Rechtsreferendariat, das mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung endet. Damit wird die Befähigung zum Richteramt erlangt, was Grundvoraussetzung für das Notaramt ist.
Anschließend unterscheidet sich der Werdegang von Notaren danach, ob sie hauptberuflicher Notar oder Anwaltsnotar werden. In Deutschland gibt es aus historischen Gründen beide Notariatsformen. Im Rheinland besteht das hauptberufliche Notariat. Dort erfordert der Zugang zum Notaramt eine mehrjährige Ausbildung, den sogenannten Anwärterdienst. Die Aufnahme in diesen Dienst erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese. Chancen hat dabei nur, wer die juristische Ausbildung mit weit überdurchschnittlichen Ergebnissen abgeschlossen hat. Während des Anwärterdienstes gewinnt man als Notarassessor praktische Erfahrungen durch die Ausbildung bei verschiedenen Notaren, durch die Übernahme von Vertretungen und durch Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen.
Nach dem Anwärterdienst erfolgt die Ernennung zum Notar durch den Justizminister.