Zu Beurkundungsterminen müssen Beteiligte normalerweise vor dem Notar erscheinen, um den Inhalt der Urkunde vorgelesen zu bekommen, Erläuterungen zu erhalten und offene Fragen zu klären.
Wenn jemand nicht persönlich zum Termin kommen kann, kann eine Vertrauensperson für ihn auftreten. Es ist auch möglich, dass eine nicht bevollmächtigte Person die Vertretung übernimmt. Deren Erklärungen müssen Sie dann nachträglich genehmigen, oft notariell beglaubigt, besonders bei Hauskäufen.
Besprechungstermine können auf Wunsch auch online oder telefonisch stattfinden. Sprechen Sie uns gerne an.