Notare erhalten ihre Gebühren nicht für das Vorlesen der Urkunden, genauso wenig wie Richter für das Vorlesen ihrer Urteile bezahlt werden. Vielmehr findet der Großteil der notariellen Arbeit vor der Beurkundung statt, so wie bei Richtern die Leistung darin besteht, zu einem richtigen Urteil zu gelangen. In einigen Fällen erbringen Notare einen wesentlichen Teil der Leistung auch noch nach der Beurkundung.
Im Vorfeld ist es zunächst Aufgabe der Notare, den Sachverhalt zu erfassen, also die Vorstellungen, Wünsche und Ideen der Beteiligten abzuklären. Dabei beraten Notare und zeigen verschiedene Handlungsmöglichkeiten auf. Auf dieser Grundlage wird eine Urkunde entworfen, in der das Anliegen rechtlich einwandfrei umgesetzt wird. Haben die Beteiligten Änderungswünsche, werden diese eingearbeitet.
Nach der Beurkundung kümmern sich Notare um die sichere und zügige Abwicklung der Angelegenheit. Insbesondere übernehmen sie die Korrespondenz mit den Gerichten und Behörden und veranlassen alle erforderlichen Schritte. Das gilt vor allem für Immobiliengeschäfte: Notare holen die erforderlichen Erklärungen ein, überwachen die Kaufpreiszahlung und bewirken schließlich die Eintragung des Käufers im Grundbuch. Bei einer Unternehmensgründung sorgen Notare für die Eintragung im Handelsregister. Nach der Errichtung eines Testaments übernehmen sie die Eintragung im Zentralen Testamentsregister und geben die Urkunde in die sichere Verwahrung.