Ein eigenhändiges Testament zu verfassen ist möglich, jedoch ist ein Besuch beim Notar zu empfehlen, da private Testamente oft unvorhergesehene Probleme mit sich bringen:
Streit um das Erbe ist keine Seltenheit. Konflikte und Gerichtsverfahren entstehen oft aufgrund unklarer Formulierungen in selbstverfassten Testamenten, die zu verschiedenen Interpretationen führen können.
Beim sogenannten Berliner Testament, beliebt bei Ehepartnern, setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein, während die gemeinsamen Kinder als Schlusserben benannt werden. Jedoch können unbedachte Formulierungen dazu führen, dass nach dem Tod eines Partners der Überlebende keine weiteren Änderungen mehr vornehmen kann. Die gemeinsamen Kinder werden dann zu gleichen Teilen Schlusserben, selbst wenn sich das Verhältnis zu einem Kind erheblich verschlechtert hat.
Ein eigenhändiges Testament mag auf den ersten Blick kostengünstiger erscheinen, jedoch benötigt der Erbe in der Regel einen Erbschein zur Nachweisführung, insbesondere wenn der Verstorbene Immobilien hinterlässt. Auch Banken und Versicherungen verlangen oft einen Erbschein. Die Kosten für einen Erbschein sind häufig höher als die für ein notarielles Testament, das einen Erbschein ersetzt hätte.