Seit dem 1. August 2022 können im Gesellschaftsrecht Videobeurkundungen- und beglaubigungen durchgeführt werden. Das gilt für die Beurkundung zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sowie alle Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister. Hierfür hat die Bundesnotarkammer ein besonders gesichertes Videokommunikationssystem erstellt (weitere Informationen unter https://online-verfahren.notar.de). Die Videobeurkundung ist eine zusätzliche Option. Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin vor Ort beraten lassen.
In sonstigen Fällen muss die Beurkundung weiterhin in Präsenz stattfinden. Besprechungstermine können jedoch auf Wunsch stets auch online oder per Telefon vorgenommen werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.