Bei Bedarf, etwa aufgrund körperlicher Einschränkungen, können wir innerhalb Kölns auch Auswärtstermine vornehmen, etwa bei Ihnen zu Hause, im Krankenhaus oder im Heim. Außerhalb Kölns sind Auswärtstermine nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bei Auswärtsterminen fällt nach dem Gesetz eine zusätzliche Gebühr von 50,- Euro pro angefangener halber Stunde an. Eine Besonderheit gilt bei Testamenten und Vorsorgevollmachten: Dann beträgt die Gebühr pauschal 50,- Euro unabhängig von der Dauer des Termins.